Rechtsprechung
RG, 08.07.1913 - IV 524/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist es unzulässig, in einem Strafverfahren wegen Vergehens gegen § 170 StGB. den arglistig getäuschten Ehegatten, auf dessen Anfechtung die Ehe aufgelöst worden ist, unbeeidigt als Zeugen zu vernehmen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 47, 286
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 27.01.1956 - 2 StR 446/55
Nichtige Ehe - Schwägerschaft - Geltung der Vorschrift
Daß die Ehe wegen der Doppelehe von Frau A. sachlich nichtig war (§§ 16, 20 EheG), ist hierbei ohne rechtliche Bedeutung, da für den Begriff des Ehegatten nur die verfahrensrechtlich gültige Schließung der Ehe Voraussetzung ist (RGSt 41, 113; 47, 286; 56, 427 ff); eine solche lag nach den Feststellungen vor (§§ 11, 13 ff EheG).Dieser bereits vom Reichsgericht vertretenen Rechtsauffassung (RGSt 47, 286;… GA 54, 294) ist beizutreten.
- BGH, 19.06.1962 - 1 StR 147/62
Rechtsmittel
Ob einer Person das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 StPO zusteht, ist allein danach zu beurteilen, ob die Ehe nach deutschem Recht im Inland formell gültig ist (vgl. RGSt 41, 113, 114; 47, 286, 287; BGHSt 9, 37, 38) [BGH 27.01.1956 - 2 StR 446/55].